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   AG Hamm, 13.11.1996 - 17 C 435/96   

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https://dejure.org/1996,6086
AG Hamm, 13.11.1996 - 17 C 435/96 (https://dejure.org/1996,6086)
AG Hamm, Entscheidung vom 13.11.1996 - 17 C 435/96 (https://dejure.org/1996,6086)
AG Hamm, Entscheidung vom 13. November 1996 - 17 C 435/96 (https://dejure.org/1996,6086)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verbotene Eigenmacht, Selbsthilferecht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 856; BGB § 862; Nachbarrechtsgesetz NW § 22
    Verbotene Eigenmacht, Selbsthilferecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Verhinderung der Ausübung unmittelbar bevorstehender verbotener Eigenmacht; Ausscheiden von verbotener Eigenmacht bei Zustimmung des Besitzers; Vorliegen einer gesetzlichen Gestattung verbotener Eigenmacht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1104
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 11.12.1991 - 6 U 121/91

    Turmdrehkran und Nachbarrecht

    Auszug aus AG Hamm, 13.11.1996 - 17 C 435/96
    Eine gesetzliche Gestattung im Sinne des § 858 BGB liegt nur vor, wenn das Gesetz eigenmächtiges Handeln gestattet, zum Beispiel die Vornahme der Handlung unmittelbar durch Selbsthilfe (§§ 229, 859 BGB) ausdrücklich zuläßt, nicht hingegen, wenn nur ein Anspruch auf Vornahme der Handlung besteht (vergl. Palandt-Bassenge, 55. Aufl., § 858, Rndnr. 7; OLG Karlsruhe, NJW-RR 93, 91).

    Ebenso wie das Hammerschlags- und Leiterrecht (vergl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 93, 91) räumt § 22 Nachbarrechtsgesetz NW Berechtigten nur ein Recht auf Duldung ein, dessen Vorraussetzungen (Art der Ausführung, Ankündigung, Sicherheitsleistung) erst in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt werden müssen.

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